Baumfällungen
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.03.2010 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz.
Bäume, Hecken, lebende Zäune, Sträucher und weitere Gehölze
dürfen in der Zeit vom 01.03. bis 30.09.
nicht geschnitten oder gefällt werden.
Bei Gefahr in Verzug können Sie bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Sondergenehmigung anfragen.